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Gastronomieöfen UNOX

Terminauktion

Gastronomieöfen UNOX

 DE-25451 Quickborn

Zuschläge am Donnerstag, 13. November 2025 ab 13:58 Uhr

Abgeschlossen | Aufgeld: 18,00% - USt.: 19,00%

DETAILS ZUR AUKTION

Industrieversteigerungen bei EMA Auctions

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise gründlich durch, um Missverständnisse im Rahmen einer Teilnahme an unserer Online-Auktion zu vermeiden.

Registrierung:
Die Registrierung bei EMA Auctions ist kostenfrei. Die Freischaltung Ihres Bieter-Kontos kann 1-2 Werktage in Anspruch nehmen, da eine Verifizierung erforderlich ist.

Besichtigung: 
Nach Terminvereinbarung

Abholung: 
Nach Vereinbarung.

Hinweis:
Die Öfen sind bereits versandfertig verpackt. Ein Versand ist auf Anfrage gegen Aufpreis möglich.

Rechnungserstellung: 
Rechnungen werden grundsätzlich an die bei der Registrierung hinterlegte Adresse gesandt. Um den Kaufprozess zu beschleunigen und Postlaufzeiten zu vermeiden, versenden wir Rechnungen elektronisch. In Deutschland werden elektronisch übermittelte Rechnungen steuerrechtlich als Originalrechnungen anerkannt. Nachträgliche Rechnungskorrekturen werden dem Kunden mit 25,00 € in Rechnung gestellt.

Handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG oder gemäß § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG, müssen EU-Ausländer bis zur Rückgabe der ausgefüllten Gelangensbestätigung ein Sicherheitsdeposit in Höhe der geltenden deutschen Umsatzsteuer (19%) hinterlegen. Dieses Deposit fällt auch für Kunden aus Nicht-EU-Ländern an und wird nach Übermittlung der Exportdokumente erstattet.

AUKTIONSZEITRAUM UND STANDORT

Gebotsabgabe
Do  23.10.2025,  15:00 Uhr
Zuschläge ab
Do  13.11.2025,  13:58 Uhr
Zuschläge bis
Do  13.11.2025,  14:00 Uhr

Auktionsart
Terminauktion
Versteigerungsort
Die Versteigerung findet online statt.
Aufgeld
18%
USt.
19%

IHR ANSPRECHPARTNER

Hamburg, Büro
Büro Hamburg

Theodorstraße 42-90 • DE - 22761 Hamburg

Zusatzinformationen

*ALLE PRODUKTINFORMATIONEN OHNE GEWÄHR!

Wichtige Hinweise

Die fristgerechte Abholung der Positionen zu den angegebenen Abholterminen und Zeiten ist eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers.
Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Die bei nicht fristgerechter Abholung der Positionen entstandenen Kosten tragen Sie als Käufer.

 

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen vor Gebotsabgabe die Besichtigung der einzelnen Positionen am Standort, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Wir weisen Sie explizit darauf hin, dass die Demontage, Verladung und der Abtransport der Positionen ausschließlich in Ihrer Verantwortung als Käufer liegt. Bitte berücksichtigen Sie hierbei auch das entsprechende Equipment wie Werkzeug, Hubgeräte und Transportmittel bereit zu halten. Bitte verschaffen Sie sich auch vor Abholung der Positionen einen Eindruck über die Gegebenheiten an den verschiedenen Standorten. Sie sollten darauf achten auf welche Art und Weise ein Abtransport möglich ist. Die Planung und Durchführung liegt alleine in der Verantwortung des Käufers.

Die fristgerechte Abholung der Positionen zu den angegebenen Abholterminen und Zeiten ist eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers. Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Die bei nicht fristgerechter Abholung der Positionen entstandenen Kosten tragen Sie als Käufer. Sind keine Abholtermine angegeben, erfolgt die Abholung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt per Überweisung sofort zu begleichen. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich!

Der umsatzsteuerfreie Verkauf an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten kann nur erfolgen, wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in amtlich beglaubigter Form, sowie einen Verbringungsnachweis nebst Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Unternehmers vorlegt (Gelangensbestätigung). Diese Dokumente hat der Unternehmer spätestens zehn Tage nach Rechnungstellung vorzulegen. Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU haben beim Kauf eine Kaution i.H.v. 20 % des Kaufpreises zu zahlen. Die Kaution wird dem Unternehmer nach Vorlage der ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumente zurückgezahlt.

Der Kaufpreis der Waren setzt sich aus dem Höchstgebot zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % sowie einem Aufgeld i.H.v. 18 % (soweit im Einzelfall kein anderes Aufgeld bekanntgegeben wird) zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % zusammen.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB

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