Veröffentlicht am 27.06.2025
Online-Auktionen bieten gewerblichen Käufern attraktive Möglichkeiten, hochwertige Waren und Betriebsausstattung zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erwerben. Doch neben dem Gebotspreis spielt das sogenannte Auktionsaufgeld eine zentrale Rolle in der Gesamtkalkulation. Dieser Beitrag erklärt ausführlich, was das Auktionsaufgeld ist, wie es berechnet wird und worauf Unternehmer bei der Teilnahme an Industrieauktionen achten sollten.
Das Auktionsaufgeld – auch als Käuferaufgeld oder Käuferprämie bezeichnet – ist eine zusätzliche Gebühr, die in Online-Auktionen vom Höchstbietenden entrichtet wird. Diese Gebühr wird vom Auktionshaus erhoben und dient als Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wie Organisation, Vermarktung, rechtliche Abwicklung und Kundenbetreuung. Das Aufgeld wird üblicherweise prozentual auf den Zuschlagspreis berechnet und ist für gewerbliche Bieter ein fester Bestandteil der Gesamtkosten.
In den meisten Industrieversteigerungen beträgt das Auktionsaufgeld zwischen 15 % und 20 % des reinen Zuschlagspreises. Zusätzlich fällt auf diesen Betrag in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Bei einem Gebot von 1.000 € und einem Aufgeld von 18 % kommen somit 180 € hinzu. Die Umsatzsteuer wird dann auf die Summe von Gebot und Aufgeld berechnet.
Einige Plattformen weisen das Aufgeld direkt in den Angebotsdetails aus, andere erst im finalen Bestellschritt. Gewerbliche Bieter sollten daher immer vor Abgabe eines Gebots prüfen, wie das Aufgeld gestaltet ist und welche steuerlichen Regelungen (Regel- oder Differenzbesteuerung) gelten.
Das Auktionsaufgeld stellt sicher, dass die Plattform oder das Auktionshaus kostendeckend arbeiten kann. Die Leistungen umfassen unter anderem:
Bewertung und Präsentation der Artikel
Marketingmaßnahmen zur Käufergewinnung
technische Infrastruktur für die Auktion
Kundenservice und Transaktionsabwicklung
Diese Services ermöglichen einen effizienten, rechtssicheren und professionellen Ablauf der Online-Auktionen, wovon insbesondere gewerbliche Käufer profitieren.
Nicht alle Auktionsplattformen berechnen das Aufgeld in gleicher Weise. Während viele Industrieversteigerungen mit einem festen Prozentsatz von z. B. 18 % arbeiten, gibt es auch Modelle mit gestaffelten Aufgeldern je nach Zuschlagshöhe. Andere Plattformen verzichten in Ausnahmefällen ganz auf das Aufgeld, erheben dann aber oft zusätzliche Gebühren wie Bearbeitungs- oder Servicepauschalen.
Bei Industrieauktionen ist das Auktionsaufgeld fast immer Bestandteil des Endpreises. Die genaue Struktur sollte in den Auktionsbedingungen nachvollziehbar erklärt sein. Transparenz schafft hier Vertrauen – auch im internationalen Kontext.
Beim Mitbieten in Online-Auktionen sollten gewerbliche Käufer immer alle Nebenkosten im Blick behalten:
Zuschlagspreis (Höchstgebot)
Auktionsaufgeld (meist 15–20 %)
Umsatzsteuer auf Zuschlag und Aufgeld (je nach Besteuerungsform)
Transport- und Abbaukosten, sofern nicht inklusive
Eventuelle Bearbeitungs- oder Verpackungspauschalen
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Ein Höchstgebot von 10.000 € mit 18 % Aufgeld und 19 % Umsatzsteuer ergibt einen Gesamtpreis von rund 14.042 €. Ohne Berücksichtigung des Aufgelds könnte die Kalkulation deutlich zu niedrig ausfallen – ein häufiger Fehler im B2B-Einkauf.
Für Unternehmen, die regelmäßig an Online-Auktionen teilnehmen, ist das Auktionsaufgeld ein relevanter Bestandteil der Kostenstruktur. Es sichert den Betrieb der Plattformen, ermöglicht professionelle Industrieauktionen und schafft Transparenz im Verkaufsprozess.
Durch eine vorausschauende Kalkulation – inklusive Aufgeld, Steuern und Nebenkosten – können gewerbliche Bieter realistische Angebote abgeben und erfolgreich investieren.